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watchOS: Der App-Umschalter kehrt mit neuer Geste in die Beta zurück

22. September 2026 um 13:46

Die Kritik war anscheinend laut genug: Mit der Beta von watchOS 27.2 kehrt der App-Umschalter zurück. Allerdings öffnet er sich nicht über den ehemaligen Doppelklick auf die Digital Crown, sondern durch langes Drücken auf den unteren Rand einer geöffneten App.

Das ist semi-nachvollziehbar, weil iOS und iPadOS über eine vergleichbare Geste den App Switcher aufrufen. Allerdings funktioniert der Shortcut auf der Uhr nicht auf dem Zifferblatt, sondern ausschließlich aus einer Anwendung heraus.

Zu entdecken ist eine solche Geste nicht – zumindest zum jetzigen Stand. Einen Doppelklick führt man eventuell eher aus.

Wenn die Doppelbelegung tatsächlich für „Live Rewind“ reserviert bleibt, obwohl das Feature nicht global und lediglich auf zwei Modellen der Uhr funktioniert, sollten Watch-Nutzer:innen mindestens eine Auswahloption bekommen.

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„Apple kündigt Änderungen für Apps in der Europäischen Union an“

19. August 2026 um 11:57
Ein Smartphone zeigt die Website des Apple Newsrooms mit einer Überschrift, die Änderungen für Apps in der Europäischen Union vom 18. August 2026 ankündigt.

Apple hat heute nach enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen für Apps in der Europäischen Union bekannt gegeben. Mit diesen Änderungen werden die Meinungsverschiedenheiten zwischen Apple und der Kommission hinsichtlich der Geschäftsbedingungen und alternativer Vertriebswege beigelegt. Außerdem verringern sie die Komplexität, indem sie für alle Entwickler:innen, die Apps in der EU vertreiben, einheitliche Geschäftsbedingungen festlegen. Entwickler:innen können den neuen Bedingungen ab heute zustimmen. Die Änderungen treten am 1. Oktober in Kraft.

Apple.com/Newsroom

Apple ist Torwächter zwischen Entwickler:innen und iPhone-Besitzern. Apple kann iOS zwar betreiben und absichern, darf seine Kontrolle aber nicht dazu nutzen, App-Vertrieb, Zahlungen, Interoperabilität und Kundenbeziehungen für sich abzuschotten.

Die Code-Signatur von Apps, Notarisierungen sowie vertragliche Bindungen sind unter dem Digital Markets Act nicht grundsätzlich ausgeschlossen – müssen jedoch unbedingt erforderlich, verhältnismäßig und hinreichend begründet sein.

Bei der nun festgehaltenen 15-Prozent-Provision für „Abschlüsse von Käufen aus der App heraus“ stellt sich allerdings die Frage, wie sie mit der Entscheidung der Kommission aus dem Frühjahr 2025 zusammenpasst („ensure that both (i) the communication and promotion of offers, and (ii) the conclusion of contracts following steering with end users acquired through the App Store are free of charge;“).

Eine ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission steht bislang noch aus; eine Begrüßung der Änderungen gibt es jedoch bereits.

Aber festzuhalten bleibt doch: Nach Jahren der Regulierung, Geldstrafen sowie komplizierten App-Store-Regeln und App-Marktplätzen ohne erkennbare Breitenwirkung hat sich für Konsumenten nichts geändert – zumindest entstanden keine grundlegend relevanten Vorteile.

Aber ist das überraschend? Der DMA sollte Apples Kontrolle über den zentralen Vertriebsweg aufbrechen, allerdings war es nicht sein Ziel, iOS zu einem offenen Betriebssystem à la macOS zu machen. Vielleicht hätte eine weitergehende technische Öffnung schlussendlich zu mehr echtem Wettbewerb geführt.

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